Version 2.1, Februar 1999

Urheberrecht (C) 1991, 1999 Kostenlos Software Stiftung, Inc.

59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Es ist jedem gestattet, wörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu verteilen, aber es ist nicht gestattet, es zu ändern.

[Das ist das erste released-Version der Kleineren GPL. Sie gilt auch als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, daher die Versionsnummer 2.1.]

Präambel

Die Lizenzen für die meisten software wurden entwickelt, um Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses Ihre Freiheit garantieren, kostenlos zu teilen und zu ändern software--um sicherzustellen, dass die software ist für alle Benutzer kostenlos.

Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige besonders gekennzeichnete software Pakete – typischerweise Bibliotheken – der Free Software Foundation und andere Autoren, die sich für die Verwendung entscheiden. Sie können sie auch verwenden, aber wir empfehlen Ihnen, zuerst sorgfältig zu überlegen, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License in einem bestimmten Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.

Wenn wir von frei sprechen software, wir beziehen uns auf die Nutzungsfreiheit, nicht auf den Preis. Unsere General Public Licenses wurden entwickelt, um sicherzustellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien von kostenlosen software (und Gebühren für diesen Service, wenn Sie es wünschen); dass Sie Quellcode erhalten oder erhalten können, wenn Sie es wünschen; dass du das ändern kannst software und Teile davon in neuen kostenlosen Programmen verwenden; und dass Sie darüber informiert sind, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Beschränkungen aufstellen, die es Vertriebspartnern untersagen, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Diese Einschränkungen führen zu bestimmten Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verteilen oder diese ändern.

Wenn Sie beispielsweise Kopien der Bibliothek kostenlos oder gegen Gebühr verteilen, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen eingeräumt haben. Sie müssen sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese nach Änderungen an der Bibliothek und deren Neukompilierung erneut mit der Bibliothek verknüpfen können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) wir urheberrechtlich für die Bibliothek und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verteilen und/oder zu ändern.

Um jeden Händler zu schützen, möchten wir ganz deutlich machen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die möglicherweise von anderen eingeführt werden.

Schließlich software Patente stellen eine ständige Bedrohung für die Existenz jedes freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines kostenlosen Programms nicht wirksam einschränken kann, indem es von einem Patentinhaber eine restriktive Lizenz erhält. Daher bestehen wir darauf, dass jede für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in dieser Lizenz festgelegten vollen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.

Die meisten GNU software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte designierte Bibliotheken und unterscheidet sich stark von der gewöhnlichen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.

Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft ist, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, eine Ableitung der ursprünglichen Bibliothek. Die ordentliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Freiheitskriterien entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt lockerere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.

Wir nennen diese Lizenz die "geringere" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Es bietet auch andere kostenlose software Entwickler Weniger Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Allerdings bietet die Lesser-Lizenz unter bestimmten besonderen Umständen Vorteile.

In seltenen Fällen kann es beispielsweise erforderlich sein, die größtmögliche Nutzung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, damit sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen unfreie Programme die Bibliothek nutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist, dass eine kostenlose Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete nicht-freie Bibliotheken. In diesem Fall gibt es wenig zu gewinnen, wenn die kostenlose Bibliothek auf kostenlos beschränkt wird software nur, daher verwenden wir die Lesser General Public License.

In anderen Fällen ermöglicht die Berechtigung zur Nutzung einer bestimmten Bibliothek in unfreien Programmen einer größeren Anzahl von Personen die Nutzung einer großen Anzahl kostenloser software. Zum Beispiel ermöglicht die Berechtigung zur Verwendung der GNU-C-Bibliothek in nicht-freien Programmen viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu verwenden.

Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm unter Verwendung einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.

Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet wurde, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, um ausgeführt zu werden.

GNU WENIGER ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KOPIEREN, VERTEILEN UND ÄNDERN

0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für alle software Bibliothek oder ein anderes Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird mit „Sie“ angesprochen.

Eine "Bibliothek" bedeutet eine Sammlung von software Funktionen und/oder Daten, die so vorbereitet sind, dass sie bequem mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden, um ausführbare Dateien zu bilden.

Die "Bibliothek" unten bezieht sich auf solche software Bibliothek oder Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bezeichnet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk nach dem Urheberrechtsgesetz, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist Übersetzung ohne Einschränkung in den Begriff "Modifikation" eingeschlossen.)

"Quellcode" für ein Werk bedeutet die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module plus alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien plus die Skripte, die verwendet werden, um die Kompilierung und Installation der Bibliothek zu steuern.

Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verteilen und Modifizieren sind von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb seines Geltungsbereichs. Das Ausführen eines Programms unter Verwendung der Bibliothek ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben derselben). Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm tut, das die Bibliothek verwendet.

1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek, wie Sie ihn erhalten, auf jedem Medium kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie auffällig und angemessen einen entsprechenden Urheberrechtshinweis und einen Gewährleistungsausschluss; alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, intakt zu halten; und verteilen Sie eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek.

Sie können eine Gebühr für die physische Übertragung einer Kopie erheben und nach Ihrer Wahl einen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

2. Sie können Ihr Exemplar oder Ihre Kopien der Bibliothek oder eines Teils davon ändern und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk bilden, und solche Änderungen oder Arbeiten gemäß den Bedingungen von Abschnitt 1 oben kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:

a) Das modifizierte Werk muss selbst a . sein software Bibliothek.

b) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien auffällige Hinweise enthalten, die besagen, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie das Datum einer Änderung.

c) Sie müssen veranlassen, dass das gesamte Werk gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz kostenlos an alle Dritten lizenziert wird.

d) Wenn sich eine Einrichtung in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle bezieht, die von einem Anwendungsprogramm bereitgestellt werden soll, das die Einrichtung verwendet, außer als Argument, das beim Aufrufen der Einrichtung übergeben wird, müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen um sicherzustellen, dass in der event eine Anwendung eine solche Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt, die Einrichtung weiterhin funktioniert und alle Teile ihres Zwecks ausführt, die noch sinnvoll sind.

(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zum Berechnen von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: wenn die Anwendung nicht liefert, muss die Quadratwurzelfunktion dennoch Quadratwurzeln berechnen.)

Diese Anforderungen gelten für das geänderte Werk insgesamt. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht aus der Bibliothek stammen und vernünftigerweise als eigenständige und separate Werke angesehen werden können, gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als separate Werke verteilen. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muss die Verteilung des Ganzen zu den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Berechtigungen für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze und somit auf jeden erstrecken und jeder Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

Daher ist es nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte auf Arbeit anzufechten, die vollständig von Ihnen geschrieben wurden. Vielmehr soll das Recht ausgeübt werden, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken auf der Grundlage der Bibliothek zu kontrollieren.

Die bloße Zusammenfassung eines anderen Werks, das nicht auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek (oder einem Werk, das auf der Bibliothek basiert) auf einem Volume eines Speicher- oder Verteilungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der gewöhnlichen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Dazu müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich statt auf diese Lizenz auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der gewöhnlichen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie möchten.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.

Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie irreversibel. Daher gilt die normale GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die aus dieser Kopie erstellt wurden.

Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.

4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) in Objektcode oder ausführbarer Form gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und verteilen, vorausgesetzt, Sie legen ihr die vollständige entsprechende maschinenlesbare Quelle bei Code, der gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Abschnitte 1 und 2 auf einem üblicherweise für software Austausch.

Wenn die Verteilung des Objektcodes durch das Anbieten des Zugriffs auf das Kopieren von einem bestimmten Ort aus erfolgt, erfüllt das Anbieten eines gleichwertigen Zugriffs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort die Anforderung, den Quellcode zu verteilen, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zu kopieren zusammen mit dem Objektcode.

5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es kompiliert oder mit ihr verknüpft wird, wird als "Werk, das die Bibliothek verwendet" bezeichnet. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.

Durch das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek verwendet" mit der Bibliothek wird jedoch eine ausführbare Datei erstellt, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek verwendet". Die ausführbare Datei ist daher von dieser Lizenz abgedeckt.

Abschnitt 6 enthält Bedingungen für die Verteilung dieser ausführbaren Dateien.

Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet" Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein abgeleitetes Werk der Bibliothek sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies der Fall ist, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek verlinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle dafür ist gesetzlich nicht genau definiert.

Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessoren sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, ist die Verwendung der Objektdatei uneingeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein Derivat handelt Arbeit. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode sowie Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6.)

Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk gemäß den Bedingungen von Abschnitt 6 verteilen. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht .


6. Als Ausnahme zu den vorstehenden Abschnitten können Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet" mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk zu Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen erlauben die Modifikation des Werkes für den eigenen Gebrauch des Kunden und das Reverse Engineering zum Debuggen solcher Modifikationen.

Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz bereitstellen. Wenn das Werk während der Ausführung Urheberrechtshinweise enthält, müssen Sie darunter den Urheberrechtshinweis für die Bibliothek sowie einen Hinweis für den Benutzer auf die Kopie dieser Lizenz einfügen. Außerdem müssen Sie eines dieser Dinge tun:

a) Begleiten Sie das Werk mit dem vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (der gemäß den vorstehenden Abschnitten 1 und 2 verbreitet werden muss); und, wenn es sich bei dem Werk um eine ausführbare Datei handelt, die mit der Bibliothek verknüpft ist, mit dem vollständigen maschinenlesbaren "Werk, das die Bibliothek verwendet" als Objektcode und/oder Quellcode, damit der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, die Anwendung nicht unbedingt neu kompilieren kann, um die geänderten Definitionen zu verwenden.)

b) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus zum Verlinken mit der Library. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhandenen Bibliothek verwendet, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer modifizierten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine installiert, solange die modifizierte Version mit der Version kompatibel ist, mit der die Arbeit erstellt wurde.

c) Begleiten Sie die Arbeit mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist, um demselben Benutzer die in Unterabschnitt 6a oben genannten Materialien gegen eine Gebühr zu geben, die nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.

d) Wenn die Verteilung der Arbeit erfolgt, indem der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, bieten Sie einen gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien von demselben Ort an.

e) Stellen Sie sicher, dass der Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie diesem Benutzer bereits eine Kopie gesendet haben.

Für eine ausführbare Datei muss die erforderliche Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet" alle Daten und Dienstprogramme enthalten, die zum Reproduzieren der ausführbaren Datei daraus erforderlich sind. Als besondere Ausnahme müssen die zu verteilenden Materialien jedoch nichts enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei ausgeführt wird, vertrieben wird , es sei denn, diese Komponente selbst begleitet die ausführbare Datei.

Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht dem Betriebssystem beiliegen. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie sie und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie verteilen.


7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, nebeneinander in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen platzieren, die nicht unter diese Lizenz fallen, und eine solche kombinierte Bibliothek verteilen, vorausgesetzt, dass die separate Verteilung des Werks auf Basis der Bibliothek und der anderen bibliothekarischen Einrichtungen ist ansonsten zulässig und vorausgesetzt, dass Sie diese beiden Dinge tun:

a) Begleiten Sie die kombinierte Bibliothek mit einem Exemplar des gleichen Werkes, das auf der Bibliothek basiert, unverbunden mit anderen Bibliothekseinrichtungen. Diese muss gemäß den Bedingungen der vorstehenden Abschnitte verteilt werden.

b) Machen Sie mit der kombinierten Bibliothek deutlich, dass ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, und erläutern Sie, wo sich die begleitende nicht kombinierte Form desselben Werks befindet.

8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, verlinken oder verteilen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, zu verlinken oder zu verteilen, ist ungültig und beendet automatisch Ihre

Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz erhalten haben, nicht gekündigt, solange diese Parteien die vollständige Einhaltung der Bestimmungen gewährleisten.

9. Sie müssen diese Lizenz nicht akzeptieren, da Sie sie nicht unterschrieben haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder ihre abgeleiteten Werke zu ändern oder zu verteilen. Diese Aktionen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Daher erklären Sie durch das Ändern oder Verteilen der Bibliothek (oder eines auf der Bibliothek basierenden Werks) Ihre Zustimmung zu dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verteilen oder Ändern der Bibliothek oder darauf basierender Werke.

10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weiterverbreiten, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenzgeber zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.


11. Wenn Ihnen als Folge eines Gerichtsurteils oder des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die diesen Bedingungen widersprechen Lizenz entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht gleichzeitig Ihren Verpflichtungen aus dieser Lizenz und allen anderen einschlägigen Verpflichtungen nachkommen können, dürfen Sie die Bibliothek daher überhaupt nicht verteilen. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz die gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch alle Personen, die Kopien direkt oder indirekt über Sie erhalten, nicht zulassen würde, dann könnten Sie sowohl dieser als auch dieser Lizenz nur gerecht werden, wenn Sie vollständig auf die Verteilung der Bücherei.

Wenn ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, soll der Rest des Abschnitts gelten und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie dazu zu bringen, Patente oder andere Schutzrechtsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; Dieser Abschnitt hat den einzigen Zweck, die Integrität der freien zu schützen software Vertriebssystem, das durch öffentliche Lizenzpraktiken implementiert wird. Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu der breiten Palette von software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems über dieses System verteilt werden; Es liegt am Autor/Spender, ob er oder sie bereit ist zu verteilen software durch ein anderes System und ein Lizenznehmer kann diese Wahl nicht auferlegen.

In diesem Abschnitt soll klargestellt werden, was als Folge des Restes dieser Lizenz angesehen wird.

12. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geografische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so dass die Verbreitung ist nur in oder zwischen Ländern erlaubt, die dadurch nicht ausgeschlossen sind. In diesem Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Text dieser Lizenz festgeschrieben wäre.

13. Die Freiheit Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähneln, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Bedenken anzugehen.

Jede Version erhält eine unterscheidende Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder einer von Free . veröffentlichten neueren Version zu befolgen Software Stiftung. Wenn die Bibliothek keine Lizenzversionsnummer angibt, können Sie jede Version auswählen, die jemals von Free . veröffentlicht wurde Software Stiftung.


14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere kostenlose Programme integrieren möchten, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht vereinbar sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Zum software die von den Free urheberrechtlich geschützt ist Software Stiftung, schreiben Sie an die Free Software Stiftung; da machen wir manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird sein guided durch die beiden Ziele der Erhaltung des freien Status aller Derivate unserer freien software und die Förderung des Teilens und der Wiederverwendung von software allgemein.

KEINE GARANTIE

15. DA DIE BIBLIOTHEK KOSTENFREI LIZENZIERT WIRD, GIBT ES KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG. SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, BIETEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE BESEHEN" OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG EIN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT UND . DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR.

16. IN NEIN EVENT SOFERN NICHT DURCH GELTENDES RECHT ERFORDERLICH ODER SCHRIFTLICH VEREINBART SIND JEGLICHE URHEBERRECHTSINHABER ODER ANDERE PARTEIEN, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ZULÄSSIG ÄNDERN UND/ODER WEITERVERTEILEN KÖNNEN, IHNEN FÜR SCHÄDEN HAFTBAR SIND, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER ODER AUSSER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT, DIE BIBLIOTHEK ZU BENUTZEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER DATEN, DIE UNGLAUBLICH WIEDERGEGEBEN WERDEN ODER VON IHNEN ODER DRITTEN ERHALTENE VERLUSTE ODER EIN FEHLVERLUST DER BIBLIOTHEK MIT ANDEREN ANDEREN SOFTWARE).

ENDE DER BEDINGUNGEN


So wenden Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Bibliotheken an

Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und möchten, dass sie für die Öffentlichkeit von größtmöglichem Nutzen ist, empfehlen wir, sie kostenlos zu machen software die jeder neu verteilen und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung gemäß diesen Bedingungen (oder alternativ gemäß den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License) zulassen.

Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie der Bibliothek die folgenden Hinweise bei. Es ist am sichersten, sie am Anfang jeder Quelldatei anzuhängen, um den Gewährleistungsausschluss am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte mindestens die "Copyright"-Zeile und einen Zeiger darauf haben, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

Urheberrecht (C)


Diese Bibliothek ist kostenlos software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie von der Free . veröffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren Software Stiftung; entweder Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) eine spätere Version.

Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich ist, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; auch ohne die stillschweigende Garantie der MARKTFÄHIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Informationen finden Sie in der GNU Lesser General Public License.

Zusammen mit dieser Bibliothek sollten Sie eine Kopie der GNU Lesser General Public License erhalten haben; wenn nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Fügen Sie auch Informationen darüber, wie Sie elektronisch und per Brief erreichbar.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder gegebenenfalls Ihre Schule bitten, einen „Urheberrechtsausschluss“ für die Bibliothek zu unterzeichnen, falls erforderlich. Hier ist ein Beispiel; die Namen ändern:

Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle Urheberrechte an der Bibliothek `Frob' (eine Bibliothek zum Optimieren von Reglern) von James Random Hacker ab.

1. April 1990

Ty Coon, Präsident von Vice